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Die von uns zur Zeit geplanten Kompaktkurse / Bildungsurlaube finden Sie unten auf dieser Seite.
Hier zunächst wichtige Informationen für Sie zu diesem Thema:

Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr steht allen Beschäftigten zu, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Geregelt ist dies im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG).
Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft, Verpflegung und Anreise, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Bildungsfreistellung kann erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. Dieser Zeitraum wird als "Wartezeit" bezeichnet.

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es?
Grundsätzlich soll allen Beschäftigten die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildungsveranstaltung ermöglicht werden. Der Freistellungsanspruch beträgt deshalb fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird mehr gearbeitet, so erhöht sich der Anspruch entsprechend. Wenn Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen möchten, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihr Interesse so früh wie möglich mit, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Wenn Sie Ihren Freistellungsanspruch im laufenden Jahr nicht verbrauchen und noch vor Ablauf des 30.09. bei Ihrem Arbeitgeber die Übertragung des Freistellungsanspruches auf das folgende Jahr anmelden, so können Sie im Folgejahr an einer "verblockten" Maßnahme (länger als eine Woche) im Rahmen der Bildungsfreistellung teilnehmen.

Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn betriebliche bzw. dienstliche Gründe entgegenstehen. Das bedeutet, nur wenn ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht gewährleistet werden kann, kann Ihnen die Teilnahme versagt werden. Der Arbeitgeber hat Ihnen unverzüglich die Ablehnung schriftlich unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht, der Anspruch ist auf das nächste Jahr zu übertragen.

Weitere Informationen
Unter www.schleswig-holstein.de finden Sie im Internet weitere Informationen zum Bildungsurlaub. Für die Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte gerne auch an unsere Geschäftsstelle.

Anmeldung und Rücktritt
Der Anmeldeschluss liegt in der Regel drei bis vier Wochen vor Kursbeginn. Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, ist eine Anmledung auch nach Anmeldeschluss möglich. Ein Rücktritt bei diesen Kursen ist bis 10 Tage vor dem jeweiligen Anmeldeschluss möglich, jedoch wird eine Rücktrittsgebühr von 25 Euro erhoben.

Ob der Kurs durchgeführt wird, richtet sich nach der Anzahl der zum Anmeldeschluss vorliegenden Anmeldungen. Sollte der Zeitpunkt für Ihre Planungen bei eventuellen Kursabsagen zu kurzfristig sein, erkundigen Sie sich bitte gerne vorher bei uns nach dem aktuellen Stand.